Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage Hubarbeitsbühnen nach BGG 966 (DGUV Grundsatz 308-008) zu bedienen.
Nach Anzahl der Teilnehmer und nach Anzahl der Geräte, Einzelschulung oder Gruppenschulung bis maximal 12 Personen sind möglich.
18 Jahre (oder minderjährig unter Aufsicht des Ausbilders)
Der theoretische Teil des Lehrgangs befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken. Darüber hinaus werden die Bereiche StVO und StVZO behandelt. Die praktische Ausbildung und Abschlussprüfung, wird individuell durchgeführt.
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Seminar erhalten Sie den Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen und ein Zertifikat