Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage, Krane im innerbetrieblichen Bereich selbständig zu führen. Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 309-003 für Krane.
Nach Anzahl der Teilnehmer und nach Anzahl der Geräte, Einzelschulung oder Gruppenschulung bis maximal 12 Personen sind möglich.
18 Jahre (oder minderjährig unter Aufsicht des Ausbilders)
– Rechtliche Grundlagen, Gesetzliche Vorgaben, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften – Unfallgeschehen, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln – Bauarten, Sicherheitseinrichtungen, Baugruppen und Technik von Kranen – Anforderungen an den Bediener von Kranen, persönliche Schutzausrüstung – Standsicherheit, Umgang mit Lasten, Traglasttabellen, Anschlagmittel – Anschläger, Handzeichen – Kranprüfungen, Tägliche Einsatzprüfung – Sondereinsätze, Verhalten bei Störungen – Wartung und Pflege – Funktions- und Sicherheitsprüfung
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Seminar erhalten Sie den Bedienerschein für Krane und ein Zertifikat