Alle Personen welche auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen tätig sind (Hubarbeitsbühne, Hochregalstapler uvm.) oder im absturzgefährdeten Bereichen arbeiten (Dächer, Gerüste uvm.). Für alle Personen welche in der Höhe arbeiten, regelmäßig oder auch nur gelegentlich, gelten die DGUV Vorgaben, welche eine Absturzsicherung vorschreiben. Um Unfälle in der Höhe zu vermeiden bezieht sich der Gesetzgeber auf das Arbeitsschutzgesetz §12 und konkretisiert wird das Ganze über die DGUV Regeln 112.198 (“Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz”) und 112.199 (“Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen”).
Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und muss mindestens einmal im Jahr, in Theorie und Praxis, wiederholt werden.
8 Lehrstunden als Gruppenschulung bis maximal 10 Personen sind möglich.
Arbeitsmedizinische Untersuchung (G41) oder eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass die Person geeignet ist, in der Höhe zu arbeiten.
• Gesetzliche Bestimmungen, Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung • Arten von PSAgA, Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA • Sicherungsmaßnahmen, Anschlagmöglichkeiten, Sturzphysik • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen, Bestimmungsgemäße Benutzung, Sichtungsprüfung vor Benutzung • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen, Rettungsmöglichkeiten, Anpassen der Ausrüstung • Absturzsicherung, Halte- und Rückhaltesysteme, Steigschutzsysteme, Sicherung in Hubarbeitsbühnen • Anwendung der gesamten Ausrüstung, Selbstrettung und Notfallmaßnahmen
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Seminar erhalten Sie ein Zertifikat mit Ergängzung. Unterwiesene Personen in Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198.