Beratung zur Lagerung, Be- und Entladung, Ladungssicherung nach ADR, LKW-Kontrolle ADR-Ausstattung nach Unterabschnitt 7.5.1.2 ADR.
Die Teilnehmer werden nach DGUV, ArbSchG, BetrSichV in Praxis und Theorie ausgebildet. Im Menüpunkt Ausbildungen erfahren Sie Einzelheiten über jede Ausbildung die ich anbiete.
Beratung für Logistikabläufe und das Unternehmen effizienter zu machen. Verbesserungsvorschläge um bestehende Abläufe zu optimieren. Beratung für Betriebseinrichtung und Ausstattung, um Ihren Betrieb sicher und effizient für die täglich anfallenden Aufgaben, Einsatzbereiche und Bedürfnisse auszustatten.
Prüfungen von Regalen, Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Ich biete jährliche Prüfungen und Einzelprüfungen an. Die Fachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), für die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte ist selbstverständlich vorhanden.
Beratung für Logistikabläufe und das Unternehmen effizienter zu machen.
Verbesserungsvorschläge um bestehende Abläufe zu optimieren.
Beratung für Betriebseinrichtung und Ausstattung, um Ihren Betrieb sicher und effizient für die täglich anfallenden Aufgaben, Einsatzbereiche und Bedürfnisse auszustatten.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt.
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Ich unterstütze Sie mit folgenden Leistungen:
Ich habe die Fachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), für die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte.