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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten

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Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten

Der Gefahrgutbeauftragte hat die jährlich wiederkehrende Pflicht, für seinen Unternehmer einen Jahresbericht zu erstellen. So schreibt es § 8 Abs. 5 der GbV vor. Und diese Pflicht muss er binnen eines halben Jahres nach Ende des Geschäftsjahres erfüllen – in vielen Unternehmen also jetzt.

Jährliche Unterweisung: Für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühne, Krane, Geh- und Mitgänger, Teleskopmaschinen, LKW-Ladekrane, Anschlagen von Lasten, Ladungssicherung, PSAgA, RSA, ADR, usw.